3 jährige Haftstrafe gegen Strasburger wegen Reichen eines Feuerzeuges.

Verfasst von admin am Mi, 05/13/2009 - 19:59

Das heutige Verfahren gegen einen 26jährigen Strasburger endete mit
einer 3 Jährigen Haftstrafe von denen 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt
wurden. Anlaß war ein Vorfall während des Polizeieinsatzes gegen die
ClownsArmee im Rahmen der Proteste gegen den Natogipfel. Als die Polizei
damals die Clownsarmee am Rande des Camps zerstreute und wahllos Leute
festnahm, befand sich auch der Strasburger auf seinem Motorrad in der
Nähe. Ihm wurde vorgeworfen seinem auf dem Rücksitz sitzenden Beifahrer,
der einen Feuerwerkskörper in Richtung Polizei warf, dadurch geholfen zu
haben, das er ihm ein Feuerzeug reichte. Auf diesen Wurf folgend fing
die Hose Feuer und der Polizist verletzte sich leicht am Fuß. Während
der angebliche Werfer nicht von der Polizei gefaßt wurdem, mußte sich
der Strasburger heute vor dem Grande Tribunal in Strasbourg wegen
Komplizenschaft bei einer Agression verantworten. Der Staatsanwalt
forderte eine recht hohe Strafe von 12 - 18 Monaten. In seinem Plädoyer
wurde - für französische Gerichtsverfahren üblich - deutlich darauf
Bezug genommen, das der Strasburger aus einem Banlieu kommt.
Strafverschärfend wurde ins Spiel gebracht, das der Angeklagte schon 6
Strafen erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sterotyp wurde von
der Staatsanwaltschaft die - für französische Gerichtsverfahren gegen
junge Leute aus Banlieus übliche - Argumentation vertreten, das der
Angeklagte gar keinen politischen Bezug zu den Gipfelprotesten habe und
diese nur als Trittbrett nutzen würde, um Agressionnen gegen Polizisten
zu verüben. Abgesehen von nur einer abfälligen Bemerkung des
Staatsanwaltes über die AktivistInnen, indem er diese als
"Krawallmacher" bezeichnete, gab es in diesem Verfahren tatsächlich
keinerlei verbale Ausfälle in Richtung eines Black Block Konstruktes,
der politisch bewußt für Gewalteskalsation verantwortlich seie.
Stattdessen wurden Gewalttätigkeiten in der Demonstration ausschließlich
gewaltbereiten jungen Menschen aus den Banlieus in die Schuhe geschoben.
Der Angeklagte bestritt vor Gericht vehemt, das er von dem Ansinnen
seines Sozius Kenntnis gehabt hätte.
Seine Verurteilung basierte tatsächlich aber nur auf nicht richtig zu
würdigenden Indizien. So konnte das umfangreiche Videomaterial eines in
der unmittelbaren Nähe filmenden Polizeitrupps heute aufgrund kaputter
Abspielgeräte nicht angeschaut werden. Die Aussagen des Richters, der
sich das Polizeivideo angeschaut hatte, wurden somit als wahr
unterstellt, nachdem hat der Angeklagte das Motorrad so gewendet, das
sein Sozius besser hat werfen können. Erstaunlicherweise kamen während
des Prozesses Polizeiaussagen auf den Tisch, die zu vorherigen im
Widerspruch standen. So hatte zunächst die Uniform eines Polizisten unr
im Bereich des Fusses Feuer gefangen, heute hieß es jedoch, die Hose
hätte von dem Fuß bis zur Hüfte gebrannt.

Der verteidigende Anwalt, hob dem gegenüber hervor, das der Angeklagte
zwar keine politische Nähe zu den Demonstrationen habe, seine Aktionen
aber nicht aufgrund eines Wunsaches nach Aggression stattfanden, sondern
allenfalls Dummheiten waren. Tatsächlich ist das harte Urteil von 3
Jahren Gefängnis für das Reichen eines Feuerzeuges schon der Tatsache
geschuldet, das dieser Fall nicht von der harten Repression in den
Banlieus losgelöst betrachtet werden kann.
Zusätzlich zu dem 1 Jahr abzusitzender Haftstrafe und den weiteren 2
Jahren Haft auf Bewährung muß der Strasbourger noch die Kosten des zu
Schaden gekommenen Polizisten tragen. In die Haftstrafen sind frühere
Bewährungsstrafen mit einbezogen worden